General Terms and ConditionsConditions de passageCondiciones del transporte

Allgemeine Beförderungsbedingungen|Unsere Transport Regelungen

FRS Iberia S.L., Tarifa
Fahrkarten sind personenbezogen und nicht übertragbar. Ein Fahrgast mit einem Ticket, welches auf eine andere Person ausgestellt wurde, wird als Fahrgast ohne Ticket angesehen und muss den doppelten Fahrpreis zahlen. Darüber hinaus kann er für das Reisen ohne Fahrkarte gerichtlich belangt werden.

Passagiere (mit gültigem Ticket) sind berechtigt, 60 kg Gepäck kostenlos mitzuführen. Als Gepäck betrachten wir Kleidung und persönliche Gegenstände. Wir übernehmen keine Verantwortung für Gegenstände von Fahrgästen, die dem Kapitän nicht zur sicheren Aufbewahrung anvertraut wurden. Passagiere dürfen keine illegalen / gefährlichen Waren und Schriften mit sich führen. Nur empfohlene oder mit einem Poststempel versehene Schriften dürfen an Bord genommen werden.

Allen Schadensmeldungen sollte die Fahrkarte der entsprechenden Überfahrt beigefügt werden. Anderenfalls werden Schadensmeldungen nicht akzeptiert. Durch den Gebrauch der Fahrkarte akzeptiert der Kunde alle hier aufgeführten Bedingungen.

Erstattungsanträge
Das Ticket gilt ein Jahr ab Ausstellungsdatum und unterliegt den jeweiligen Beförderungsbedingungen des Kaufdatums. Sollte der Kunde die Fahrt nach Ticketkauf stornieren, gewähren wir Erstattungen gemäß folgender Bedingungen:
a)  Erfolgt der Erstattungsantrag innerhalb von 48 Stunden vor Abfahrt des Schiffes, werden 10 % des Ticketwerts von der Erstattungssumme einbehalten.
b)  Erfolgt der Erstattungsantrag innerhalb von 48 Stunden vor Abfahrt des Schiffes, aber erst 2 Stunden vor der Abfahrt, werden 20 % des Ticketwerts von der Erstattungssumme einbehalten.
c)  Tickets, die später zur Erstattung eingereicht werden als in unter a) und b) angegeben, verlieren ihren Erstattungsanspruch.
d)  Gültige offene Tickets werden auf Antrag zu 90 % erstattet.
e)  Der Fahrgast kann seine/ihre Abfahrt ohne Zusatzkosten vorziehen oder aufschieben, wenn er/sie zwei Stunden vor der eingetragenen Abfahrt storniert. Das neue Ticket sollte gleichwertig oder höherwertiger als das ursprüngliche Ticket sein, und die Differenz muss bezahlt werden. Die Umbuchung sollte bis zu zwei Stunden vor der Abfahrt erfolgen. Anderenfalls ist das Ticket nur für die ursprünglich gebuchte Abfahrt gültig.
f)  Erstattungen erhält der Käufer der Fahrkarte oder eine Person, die nachweisen kann, in seinem/ihren Auftrag zu handeln.

Falls das Schiff, für das die Fahrkarte gilt, am Reisetag aus irgendwelchen Gründen nicht fährt, ist der Beförderer nur zur Rückerstattung der Fahrkosten verpflichtet, weitere Verantwortlichkeiten bestehen nicht.

Der Fahrgast muss alle offiziellen Auflagen erfüllen. Er reist mit den Papieren, die das Gesetz zur Ein-/Ausreise vorschreibt. Der Fahrgast kommt den Bedingungen für die Beförderung und den Verfahrensweisen nach. Unser Unternehmen gewährt keine Erstattung an Fahrgäste, die durch Umstände, die außerhalb unserer Verantwortlichkeit liegen, nicht an Bord gehen können.

Alle Fahrgäste unterliegen den polizeilichen Regeln und dem Kommando des Kapitäns zur guten Ordnung an Bord.

Die Vereinbarungen im Athener Abkommen von 1974 sind in dieser Fahrkarte aufgenommen und sind für alle Fahrgäste, ungeachtet ihrer Nationalität, zutreffend. Im Fall von Verletzung / Tod von Passagieren und Schäden an Gepäck / Fahrzeugen ist die Verantwortlichkeit unseres Unternehmens beschränkt auf die Höchstsumme, die im o. g. Athener Abkommen festgelegt wurde. Die Fahrkarte weist zwecks Erkennung die Merkmale des Fahrzeugs auf.

Alle Ausnahmeregelungen und Beschränkungen der Beförderungspflicht sind übertragbar auf die Firmenvertreter, Angestellte, Verkäufer und Beauftragte. Die Ausnahmeregelungen und Beschränkungen sind auch übertragbar auf den Eigner des Schiffes, mit dem die Reederei die Beförderung durchführt, sowie seine Vertreter, Angestellte, Verkäufer und Beauftragte.

Alle Streitfälle und Unstimmigkeiten, die aus der Durchführung oder Auslegung dieser Bedingungen resultieren, unterliegen der gerichtlichen Zuständigkeit der Stadt, in der die Beförderungsgesellschaft ihren Hauptsitz hat.

Unbedingt beachten
Änderungen in den Abfahrten, Routen und Fahrplänen bedürfen keiner vorherigen Notiz des Beförderers. Wir empfehlen den Fahrgästen, Reisedatum und Abfahrtzeit rechtzeitig bestätigen zu lassen. Zur schnelleren Abfertigung von Passagieren und Fahrzeugen empfehlen wir, sich 45 Minuten vor der Abfahrt im Hafenbüro einzufinden. Eine Ankunft 30 Minuten vor der Abfahrt ist erforderlich.

Falls der Kunde diese Erfordernis nicht einhält, behält sich der Beförderer das Recht vor, die Abfertigung innerhalb von 30 Minuten vor der geplanten Abfahrt zu akzeptieren.

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